Generationenvertrag & Alterspyramide der Bevölkerungsstruktur
Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen/Steuern für die Pensionen (= Unterhalt) der RentnerInnen sorgen (Umlageverfahren). Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für sie gesorgt wird. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Dieseses System wurde konzipiert in früheren Jahren (nach dem 2. Weltkrieg), wo es viel mehr Einzahler als Pensionisten gab.