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Dies hängt grundsätzlich von mehreren Faktoren ab, wie Alter, Einkommen, gewohnter Lebensstandard, Ziele und Pläne im Alter.

Als Faustregel gilt:

Die monatliche, private Altersvorsorge sollte sich zumindest in derselben Höhe bewegen, wie der eigene Anteil (als Angestellter, Arbeitnehmer) am Beitrag in die Gesetzliche Pensionsversicherung.

Vorsorgeziel:

  • 2/3 der Pensionsvorsorge aus der staatlichen Pension,
  • mindestens 1/3 aus einer privaten Vorsorge (= Zusatzpensions-Sparvertrag)

Start der Beitragszahlungen in die gesetzliche Sozialversicherung:

Mit dem ersten Lohn beginnt auch die Beitragszahlung der Arbeitnehmer in die gesetzliche Sozialversicherung / Pensionsversicherung.

Berechnungsgrundlage – Beispiel – SV-Beitragssätze für Arbeitnehmer 2023

Info: Die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf: www.amicas.at/9960.0.html

Hier teilt sich die Einzahlung in die gesetzliche Pensionsversicherung aktuell wie folgt auf:

Anteil Dienstgeber:    12,55 % vom monatlichen Bruttoeinkommen
Anteil Dienstnehmer: 10,25 % vom monatlichen Bruttoeinkommen

 

Modellrechnung:

Ein Arbeitnehmer im Alter von z. B. 40 Jahren verdient monatlich Brutto 2.800,00 Euro.
Seine monatliche Einzahlung (= Anteil Dienstnehmer) an die Pensionsversicherung beträgt 10,25 % von € 2.800,00 = Euro 287,00

Seine private Altersvorsorge sollte daher mindestens in derselben Höhe sein, also ca. monatlich € 290,00.

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